Notfallnummer

 Telefon: 0176-27157298

Aus der Vereinssatzung

Als erster Selbsthilfeverein in Niedersachsen widmen wir uns ausschließlich dem Problem der Glücksspielsucht. Wir haben viele Gedanken, Wünsche und sehen Möglichkeiten.

Die Vereinssatzung von Spielfrei leben definiert unsere Zielsetzungen. Dabei betrachten wir den § 2 (Sinn und Zweck) unserer Satzung nicht formalistisch, sondern versuchen die einzelnen Punkte in die Tat umzusetzen.

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§ 2 (Zweck des Vereins)

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Der Zweck wird verwirklicht, in dem der Verein über die Gefahren des exzessiven Glücksspiels informiert und gefährdete Spieler und deren Angehörigen berät und unterstützt.

(2) Der Satzungszweck wird ferner erreicht insbesondere durch:

(a) das Gedankengut des Vereines in der Öffentlichkeit zu verbreiten und für die Ziele zu werben,
(b) Förderung der Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Pädagogen, ambulanten und stationären Institutionen in der Suchtkrankenhilfe,
(c) Fortführung und Bildung neuer Selbsthilfegruppen,
(d) Beratung über Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten. Begleitende Hilfe in der Ausrichtung auf ein spielfreies Leben,
(e) Förderung und Unterstützung der Angehörigenarbeit.

@ Spielfrei leben e.V. | Mail: info@spielfrei-leben.de | c/o Eckhard Graf | Tel.: 0511 - 7900193 | Berckhusenstraße 7 | 30625 Hannover